Schutz nach außen
Da es sich bei den Frauenhäusern um schutzgewährende Einrichtungen handelt, muss Anonymität gewährleistet sein. Die Adresse des Frauenhauses ist geheim zu halten. Die Mitarbeiterinnen geben keine Auskunft über die Frauen und die Kinder. Die Frau bestimmt selbst, wann und wen sie über ihren Aufenthalt im Frauenhaus informieren will.