Telefonische Beratung
Neben den Beratungsgesprächen mit den Bewohnerinnen ist die telefonische Beratung ein wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit. Viele Frauen nehmen Kontakt auf, um sich über Möglichkeiten im Falle einer Trennung zu informieren und sich über Schutzmöglichkeiten und das Gewaltschutzgesetz beraten zu lassen. Sie wenden sich an uns bei Krisen, Drohungen, um sich über ihre Handlungsmöglichkeiten beraten zu lassen, bei ausländerrechtlichen Angelegenheiten, bei Ängsten über ihre finanzielle Situation, bei Gewalt gegen ihre Kinder etc. Falls sie eine persönliche Beratung wünschen, vereinbaren wir mit ihnen einen Termin in unserem externen Büro.
Im Vordergrund stehen Krisenintervention, Schutz vor weiterer Gewalt, Erstellen von Sicherheitsplänen, Aufklärung und Hilfe bei der Durchsetzung der Rechtsansprüche, entlastende Gespräche, Entwicklung neuer Handlungsstrategien, Information über andere Hilfsmöglichkeiten und Weitervermittlung.
Die telefonische Beratung ist rund um die Uhr möglich, da die Rufbereitschaft nachts und am Wochenende die Frauen ebenfalls in Krisensituationen berät und wenn nötig und möglich auch in unserem Frauenhaus aufnimmt.
Benötigt die Betroffene sofort einen Frauenhausplatz, vermitteln wir an Frauenhäuser, die noch Aufnahmekapazität haben, da die Frauenhäuser hier ein gutes Netzwerk entwickelt haben